Gesetzlich versichert

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Wahl unter allen Vertragspsychotherapeuten. Vertragspsychotherapeuten haben einen „Kassensitz“, diese können Sie direkt mit Ihrer Versicherungskarte aufsuchen.

Ich arbeite als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis ohne Kassensitz.

Der Unterschied zwischen Therapeuten mit oder ohne Kassensitz liegt nur in der Art der Abrechnung mit der Krankenkasse.

Seit vielen Jahren gibt es eine massive „Unterversorgung“ der Therapeuten mit Kassensitz, so dass die Versicherten oft monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen.

Es gibt daher eine „Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V)“. Diese besagt, dass Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassenitz erstatten kann, wenn die Wartezeit bei den Vertragstherapeuten als unzumutbar anzusehen ist.

Die notwendigen Schritte zur Beantragung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:

FAQ der BPtK (ptk.hamburg.de)

Kontaktinformationen zu der in der Checkliste der BPtK genannte Terminservicestelle finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.

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